ALGEMEINE GESCHàFTSBEDINGUNGEN
1. Standard-Zahlungsbedingung
Die Zahlung der vereinbarten Reinigungsleistung ist unmittelbar nach Abschluss der Arbeiten fällig und wird direkt vor Ort abgerechnet. Für die Begleichung des offenen Betrags stehen Ihnen zwei einfache Zahlungsmöglichkeiten zur Verfügung:
Barzahlung
Sie können bequem in bar vor Ort bezahlen. Selbstverständlich erhalten Sie eine Quittung als Zahlungsnachweis.
TWINT-Zahlung
Alternativ besteht die Möglichkeit, den Rechnungsbetrag via TWINT zu begleichen.
Sollte ausnahmsweise eine Banküberweisung gewünscht sein, bitten wir Sie, dies vorab mit uns zu vereinbaren.
2. Banküberweisung
Eine Banküberweisung ist grundsätzlich nur nach vorheriger Absprache möglich. Bitte informieren Sie uns rechtzeitig, wenn Sie diese Zahlungsart bevorzugen. Das Zahlungsziel entnehmen Sie bitte der zugestellten Rechnung. Bitte sorgen Sie dafür, dass der Betrag innerhalb der angegebenen Frist vollständig bei uns eingeht.
Bei verspäteter Zahlung behalten wir uns das Recht vor, eine Mahnung zuzustellen. In diesem Fall wird eine pauschale Mahngebühr von CHF 30.00 fällig.
Bankverbindung:
Empfänger:
Edelwiis Reinigung
Bank: UBS
Ort: 8820 Wädenswil
IBAN: CH92 0021 4214 1364 1501 V
3. Abschlagszahlung
In bestimmten Fällen ermöglichen wir die Option einer Abschlagszahlung. Voraussetzung dafür ist eine vorherige mündliche oder schriftliche Anfrage an die Firma EDELWIIS Reinigung.
Da wir mit Pauschalpreisen arbeiten, erfolgt die Abrechnung anteilig – basierend auf dem bereits erbrachten Leistungsumfang. Die Details sowie das Zahlungsziel entnehmen Sie bitte der entsprechenden Abschlagsrechnung.
Bitte beachten Sie, dass der ausgewiesene Betrag fristgerecht zu bezahlen ist. Bei verspätetem Zahlungseingang behalten wir uns vor, eine Mahnung zuzustellen und eine Bearbeitungsgebühr von CHF 30.00 zu erheben.
4. Abgabegarantie
Die Firma EDELWIIS Reinigung bietet Ihnen eine Abgabegarantie für Ihre Reinigung an. Sollten bei der Übergabe Beanstandungen auftreten, übernimmt die Firma EDELWIIS Reinigung kostenfrei die Nachreinigung.
Bei einer Endreinigung mit Übergabe an die Hausverwaltung, ist es zwingend nötig das die Beanstandungen im Übergabeprotokoll vermerkt sind.
Eine Kopie des Protokolls muss der Firma EDELWIIS-Reinigung vor der Nachreinigung zu Verfügung gestellt werden. Individuelle Absprachen zwischen alten und neuen Mietern fallen nicht unter die Abgabegarantie.
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Sollte eine Nachreinigung erforderlich sein, wird EDELWIIS Reinigung die zuständige Hausverwaltung zwecks Terminvereinbarung kontaktieren. Sofern die Hausverwaltung nicht oder nicht fristgerecht reagiert, wird der Auftraggeber von EDELWIIS Reinigung darüber informiert.
Da viele Hausverwaltungen ab diesem Zeitpunkt ausschliesslich mit dem ehemaligen Mieter kommunizieren, ist der Kunde verpflichtet, EDELWIIS Reinigung unverzüglich über den aktuellen Stand sowie über allfällige Rückmeldungen der Hausverwaltung zu informieren.
Sofern die Terminvereinbarung nicht direkt durch EDELWIIS Reinigung erfolgen kann, ist der Kunde verpflichtet, in Absprache mit der Hausverwaltung einen geeigneten Termin zu vereinbaren und diesen EDELWIIS Reinigung rechtzeitig mitzuteilen.
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Sollte aufgrund der Hausverwaltung kein Nachreinigungstermin zustande kommen oder der Zutritt untersagt werden, gilt der Auftrag als abgeschlossen.
Sollte die Rechnung der Reinigung zum Zeitpunkt der Beanstandung noch nicht vollständig bezahlt sein, behält sich die Firma EDELWIIS Reinigung vor, die Nachreinigung erst nach vollständigem Zahlungseingang vorzunehmen.
Wir empfehlen daher, auf eine pünktliche Bezahlung der Rechnung zu achten, um mögliche Verzögerungen bei der Übergabe zu vermeiden
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5. Offerten
Eine Offerte / Angebot ist eine verbindliche Erklärung einer Partei, eine bestimmte Leistung zu einem bestimmten Preis zu erbringen. Sie ist rechtlich gesehen ein Antrag auf Vertragsabschluss (vgl. Art. 3 ff. OR).
Sobald der Kunde diese Offerte annimmt, ist der Vertrag geschlossen. Beide Parteien sind an die vereinbarten Leistungen und Preise gebunden. Die angenommene Offerte kann reduziert oder ergänzt werden aber bedarf die Zustimmung beider Parteien.
6. Sorgfaltspflicht
EDELWIIS Reinigung führt die ihr übertragenen Aufgaben sorgfältig und unter bestmöglicher Wahrung der Interessen des Kunden aus.
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7. Reinigungsmittel und Einsatz von Spezialmittel
EDELWIIS Reinigung stellt Reinigungsmittel und Reinigungsmaterial für den Normalverbrauch zur Verfügung. Dies ist im Preis inbegriffen. Falls für die Reinigung gewisser Gegenstände oder Materialien Spezialmittel angewendet werden müssen, verpflichtet sich der Kunde dies EDELWISS-Reinigung vor dem Einsatz mitzuteilen.


